Versicherungspflicht für unbemannte Fluggeräte (Drohnen)
Das Fliegen mit so genannten UAS (Unmanned Aircraft Systems) oder umgangssprachlich Drohnen ist in Deutschland seit dem 01.01.2021 Haftpflicht-versicherungspflichtig (§ 43 LuftVG). Unabhängig von Größe und Gewicht und ebenfalls unabhängig davon, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Fehlender Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Zudem ist das Mitführen einer Versicherungsbestätigung beim Betrieb der Drohne vorgeschrieben (§ 106 LuftVZO). Geregelt wurde dies nach einer Vorgabe der EU.
Diese Haftpflichtversicherung kann entweder als eigenständige Deckung oder als Leistungseinschluss in Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen erfolgen. Aber: Sie muss erfolgen. Hier noch ein paar Details:
Bis einschließlich April 2021 existiert eine viermonatige Übergangsfrist, danach gilt eine Registrierungspflicht beim Luftfahrtbundesamt:
- Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm
- Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich nicht um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt
Drohnen der „speziellen“ Kategorie - Die Registrierungsnummer (elektronische Piloten-ID) muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden. Eine feuerfeste Plakette ist nicht mehr erforderlich.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen dieses ebenfalls registrieren lassen.
- Nachweis- und zeugnisfrei dürfen nur noch Drohnen unter 250 Gramm und ohne verbaute Kamera geflogen werden, ansonsten wird ein Kompetenznachweis benötigt:
- EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein, Online Multiple Choice mit 40 Fragen) spätestens ab 01. Januar 2022 verpflichtend ab Startmasse von 250 Gramm und alle Drohnen mit Kamera (bisher ab 2 Kilogramm)
- EU-Fernpiloten-Zeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) für Bestandsdrohnen ab 500 Gramm und Drohnen der Risikoklassen C2, C3 und C4 spätestens ab 01. Januar 2023 verpflichtend (Theorie-Prüfung + Praxistraining)
Diese sind jeweils fünf Jahre gültig und müssen durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden - Übergangsfrist: durch Landesluftfahrtbehörden erteilte Erlaubnisse sowie nationale Kenntnisnachweise, die bei einer anerkannten Stelle erworben wurden, gelten längstens bis zum 31. Dezember 2021/2022 weiter und berechtigen zum Steuern von Drohnen in allen Unterkategorien der „Offenen“ Kategorie.
Beim Kompetenznachweis können wir nicht helfen, bei der vorgeschriebenen Versicherung sehr wohl. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen. Bleiben Sie gesund!
