Einrichtung und Waren
Umfassende Absicherung Ihrer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten
Diese Seite im Überblick:
Kurz zusammengefasst
Betriebliche Inhaltsversicherung – Was ist wichtig?
- In der Betrieblichen Inhaltsversicherung (Geschäftsinhaltsversicherung) ist die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung inklusive aller Maschinen, Geräte, Waren und Vorräte, EDV inkl. Betriebssystemen und Software auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
- Versichert sind hierbei die Gefahren Feuer, Explosion, Blitzschlag, Sturm / Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.
- Neben den klassischen versicherten Gefahren ist der Einschluss der Risiken Elementarschäden (Naturgefahren), Glasbuch, Betriebsunterbrechung, Maschinenversicherung und Elektronikversicherung möglich
Betriebliche Inhaltsversicherung
Vorteile kennenlernen
Neuwertentschädigung
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme, die mit dem tatsächlichen Neuwert der versicherten Gegenstände übereinstimmt. Dies gilt insbesondere bei Investitionen. Unterversicherung im Rahmen der Betrieblichen Inhaltsversicherung kann optional durch die Vereinbarung einer dynamischen jährlichen Summenanpassung umgangen werden.
Versicherte Kosten
In der betrieblichen Inhaltsversicherung können verschiedene Kostenarten versichert sein. Diese Versicherung dient dazu, die physischen Inhalte eines Unternehmens, wie Büromöbel, Maschinen, Geräte, Waren oder andere bewegliche Gegenstände, gegen verschiedene Risiken abzusichern. Neben den versicherten Sachwerten können auch bestimmte Kostenarten abgedeckt sein, die im Zusammenhang mit versicherten Schadensfällen entstehen. Die genauen versicherten Kosten können je nach Versicherungsgesellschaft und Vertragsbedingungen variieren, aber einige übliche versicherte Kosten können sein: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Aufräumkosten, Entsorgungskosten, Mietausfallkosten, Transportkosten und Lagerkosten.
Pauschale Deckungserweiterung
In der betrieblichen Inhaltsversicherung bezieht sich eine "pauschale Deckungserweiterung" auf eine Erweiterung der Versicherungsdeckung, die pauschal und für bestimmte Risiken oder Schadensfälle gilt. Die pauschale Deckungserweiterung kann eine Erhöhung der Versicherungssumme oder eine Erweiterung der gedeckten Risiken bedeuten, ohne dass einzelne Positionen einzeln aufgelistet werden müssen. Das bedeutet, dass bestimmte Schadensursachen oder Sachwerte, die normalerweise nicht in den Standardbedingungen der Versicherung enthalten wären, automatisch und pauschal abgedeckt werden. Dies erleichtert die Handhabung der Versicherung, da nicht jede neue Anschaffung oder Änderung separat bei der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden muss.
Leistungspaket im Überblick
Was deckt eine Inhaltsversicherung ab?
Einschluss Allgefahrendeckung
Optional kann eine Allgefahren- oder Allrisk-Deckung in die betriebliche Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. Im Gegensatz zur herkömmlichen Versicherung, die nur bestimmte benannte Gefahren oder Risiken abdeckt, bietet die Allgefahren-Deckung einen umfassenderen Schutz, indem sie fast alle Gefahren und Schäden einschließt, es sei denn, sie sind ausdrücklich von der Versicherung ausgeschlossen.
Mitversicherung Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Schäden, die Unternehmen gegen den Verlust von Einnahmen und Gewinnen absichern, der durch eine unvorhergesehene Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens verursacht wird, z.B. Feuer, Explosionen, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Ereignisse sein, die zu einer Betriebsunterbrechung führen. Die Versicherung deckt in der Regel den entgangenen Gewinn, laufende Betriebskosten und möglicherweise auch zusätzliche Kosten, die während der Unterbrechung anfallen, um den Geschäftsbetrieb wiederherzustellen.
Die Die Geschäftsinhaltsversicherung leistet bei
- Feuer und Explosion
- Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
- Wasserschäden: Leckagen, Überschwemmungen oder andere wasserbezogene Ereignis
- Sturmschäden / Hagelschäden
- Elementarschäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsch
- Glasbruchschäden an Fenstern, Türen und Vitrinen
- Betriebsunterbrechungskosten durch Einnahmeverluste
- Schäden an elektronischen Geräten, Maschinen und EDV-Anlagen
Betriebseinrichtung und Waren - Inhaltsversicherung
Zusatzbausteine
Naturgefahren
Neben den Standardgefahren Feuer, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl können auch Schäden durch erweiterte Naturgefahren wie z. B. Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch in der Inhaltsversicherung mitversichert werden.
Betriebsunterbrechung
Kann nach einem Schaden nicht in vollem Umfang weiter gearbeitet werden und entstehen Umsatzeinbußen, wird dies durch den Baustein Betriebsunterbrechung im Rahmen der Inhaltsversicherung ausgeglichen. So können Sie Ihre Fixkosten weiter bestreiten und es entsteht kein Gewinn.
Umweltschäden
Gerade wenn Sie mit sogenannten umweltgefährdenden Stoffen arbeiten (Lacke, Öle usw). besteht die Gefahr, dass sie ins Erdreich sickern. Den daraus entstehenden Umweltschaden können Sie im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichern.
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Unsere Empfehlung
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Diebstahl und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
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