Vermögensschaden-Haftpflicht
Absicherung gegen Ansprüche Dritter
Diese Seite im Überblick:
Kurz zusammengefasst
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Was ist wichtig?
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden zur Folge haben kann.
- Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für entstehende Vermögensschäden abzuschließen.
- Zusätzlich zur Prüfung der Haftungsfrage und der möglichen Zahlung von Schadenersatzansprüchen ist ebenfalls die Abwehr unberechtigter Ansprüche Gegenstand der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Vorteile kennenlernen
Prüfung der Haftungsfrage
Die Prüfung der Haftungsfrage in Bezug auf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet die Untersuchung der Umstände, die zu einem behaupteten Schaden geführt haben, um festzustellen, ob eine Haftung vorliegt.
Versicherte Risikogruppen
In der Regel sind bestimmte Berufsgruppen, die mit der Beratung, Erbringung von Dienstleistungen oder dem Umgang mit finanziellen Transaktionen zu tun haben, typische Zielgruppen für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dazu gehören beispielsweise Berufe wie Anwälte, Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Unternehmensberater und Versicherungsvermittler.
Individuelle Deckungssumme
Die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können je nach Bedarf, gewähltem Tarif oder Deckungskonzept frei variieren und ausgewählt werden.
Leistungspaket im Überblick
Was deckt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ab?
Spezifische Risikoprüfung
Die spezifische Risikoprüfung für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art der Tätigkeit oder des Berufs des Versicherten. Weitere Faktoren sind Umsatz und Einkommen sowie die Prüfung besonderer Risiken.
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Die Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche ist ein wichtiger Aspekt der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wenn gegen den Versicherten ein Haftungsanspruch erhoben wird, der aus Sicht des Versicherten unberechtigt ist, übernimmt der Versicherer für Sie den Rechtsbeistand.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet bei
- Beratungsfehlern aufgrund von Fehlinformationen oder Fehleinschätzungen
- Verletzung von Vertraulichkeit und Datenschutzbestimmungen
- Vertragsverletzung und daraus entstehenden finanziellen Verlusten bei Kunden
- Falsche oder irreführende Werbung und dadurch entstehende finanzielle Schäden bei Kunden oder Wettbewerbern
- Verletzung von Urheberrechten oder geistigem Eigentum
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Zusatzbausteine
Betriebshaftpflicht-versicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken von Firmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Handwerkern und gemeinnützigen Einrichtungen ab. Sie tritt ein für Schäden, die Sie bei Dritten gegenüber verursachen. . Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Mitarbeiter und Angestellten eines Unternehmens versichert. Dies sind Geschäftsführer, Angestellte, Auszubildende und auch Praktikanten. Mitversichert ist die Übernahme aller entstehenden Kosten, die durch den Geschäftszweck und die Unternehmenstätigkeit entstehen. Versichert sind auch Zusatzbausteine aus dem Bereich der Produkthaftung und Umwelthaftung.
Berufshaftpflicht-versicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die bestimmte Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure) gegen Schadensersatzansprüche absichert. Versichert ist die Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche, die durch mögliche Fehlberatungen entstehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich primär an Unternehmen und deren Mitarbeiter. Neben der Berufshaftpflichtversicherung, die auch Vermögensschäden, z.B. Erwerbsausfall, absichert, kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die vorrangig entstehende Personenschäden und Sachschäden abdeckt. .
Firmenrechtsschutz-versicherung
Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten und Gebühren für Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Versichert im Rahmen der Firmen-Rechtsschutz-Versicherung sind der Firmeninhaber und alle Mitarbeiter. Der Versicherungsschutz und das gewünschte Deckungskonzept des Firmen-Rechtsschutzes können individuell für Ihr Unternehmen erweitert werden.
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Unsere Empfehlung
Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich, manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, Richter und Staatsanwälte. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal eine falsche Auskunft, eine falsche Empfehlung oder eine Entscheidung unterläuft?
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